Bezirksmusikverband Visp
Fahnenreglement
Die Fahne ist das äussere Zeichen und Symbol der Einheit und Verbundenheit
des Bezirksmusikverbandes Visp.
Art. 1
Die Fahnenübergabe erfolgt jeweils am Bezirksmusikfest.
Das Zeremoniell wird vom Vorstand des BVM Visp und von dem festgebenden Verein festgelegt.
Art. 2
Der festgebende Verein nimmt die Fahne bis zum nächsten Bezirksmusikfest in
seine Obhut und ist für die zweckmässige Aufbewahrung verantwortlich.
Dieser Verein stellt auch den Fähnrich und die Fahnenwache.
Art. 3
Die Fahnendelegation bestehend aus Fähnrich und Ehrenwache nimmt an folgenden
Anlässen teil:
- an Bezirksmusikfesten
- bei der ordentlichen Delegiertenversammlung des BMV Visp
- bei Jubiläen, Fahnenweihen und anderen Anlässen von Musikgesellschaften des BMV Visp
- bei Beerdigungen:
- der amtierenden Vorstandsmitglieder des BMV Visp
- der Ehrenmitglieder des BMV Visp
- der Fahnenpaten der Verbandsfahne des BMV Visp
- der OMV- und KMV-Präsidenten im Amt
- der amtierenden Vorstands- oder Musikkommissionsmitglieder des OMV, KMV und der Oberwalliser Veteranenvereinigung aus dem Bezirk Visp
- des amtierenden Präsidenten der Oberwalliser Veteranenvereinigung
- der amtierenden Präsidenten oder Dirigenten der Musikgesellschaften aus dem Bezirk Visp
- Der Vorstand des BMV Visp ist ermächtigt, die Fahnendelegation an weitere Anlässe zu delegieren.
Lalden, den 12. November 1994
Bezirksmusikverband Visp
Der Präsident: Föhn Peter
Der Aktuar: Kuonen Walter