Bezirksmusikverband Visp

Fahnenreglement

Die Fahne ist das äussere Zeichen und Symbol der Einheit und Verbundenheit des Bezirksmusikverbandes Visp.

Art. 1

Die Fahnenübergabe erfolgt jeweils am Bezirksmusikfest.

Das Zeremoniell wird vom Vorstand des BVM Visp und von dem festgebenden Verein festgelegt.

Art. 2

Der festgebende Verein nimmt die Fahne bis zum nächsten Bezirksmusikfest in seine Obhut und ist für die zweckmässige Aufbewahrung verantwortlich.

Dieser Verein stellt auch den Fähnrich und die Fahnenwache.

Art. 3

Die Fahnendelegation bestehend aus Fähnrich und Ehrenwache nimmt an folgenden Anlässen teil:

  1. an Bezirksmusikfesten
  2. bei der ordentlichen Delegiertenversammlung des BMV Visp
  3. bei Jubiläen, Fahnenweihen und anderen Anlässen von Musikgesellschaften des BMV Visp
  4. bei Beerdigungen:
    • der amtierenden Vorstandsmitglieder des BMV Visp,
    • der Ehrenmitglieder des BMV Visp,
    • der Fahnenpaten der Verbandsfahne des BMV Visp,
    • der OMV- und KMV-Präsidenten im Amt,
    • der amtierenden Vorstands- oder Musikkommissionsmitglieder des OMV, KMV und der Oberwalliser Veteranenvereinigung aus dem Bezirk Visp,
    • des amtierenden Präsidenten der Oberwalliser Veteranenvereinigung,
    • der amtierenden Präsidenten oder Dirigenten der Musikgesellschaften aus dem Bezirk Visp,
    • der amtierenden Fähnriche der Musikgesellschaften aus dem Bezirk Visp,
    • der ehemaligen Fähnriche der Musikgesellschaften aus dem Bezirk Visp, die mindestens fünf Jahre im Amt waren.
  5. Der Vorstand des BMV Visp ist ermächtigt, die Fahnendelegation an weitere Anlässe zu delegieren.

Embd, den 4. November 2023

Bezirksmusikverband Visp
Der Präsident: Roger Noti
Der Aktuar: Dario Schaller